Vermögensrecht, Insolvenz
Im Dezember 2014 wurde in der Russischen Föderation das Gesetz unterzeichnet, gemäß dem ab Juli 2015 die Möglichkeit der Privatinsolvenz eingebracht wird.
Laut Gesetz kann der Antrag auf Privatinsolvenz bei Gericht durch die natürliche Person selbst, einen Gläubiger der natürlichen Person oder durch eine bevollmächtigte Behörde eingereicht werden. Viele russische Staatsbürger haben diese Inkraftsetzung als eine einzig mögliche Rettung wahrgenommen.
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